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Opferhilfestelle - Home (OHS)


Mit dem Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes am 01. April 2008 hat die Opferhilfestelle ihre Tätigkeit aufgenommen.

Ziel der Opferhilfestelle ist es, dem Opfer einer Straftat möglichst umfassend bei der Bewältigung aller Folgen einer Straftat zu helfen. Auch Angehörige der Opfer dürfen sich an die Beratungsstelle wenden. Die Anliegen der betroffenen Personen werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeiterin untersteht der Schweigepflicht. Die Opfer dürfen sich auch anonym beraten lassen.

Merkblatt Opferhilfe 

                         

 

 
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Opferhilfestelle (OHS)
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Opferhilfestelle (OHS) • Landstrasse 190 • 9495 Triesen • Telefon: (+423) 236 76 96 • Telefax: (+423) 236 76 97 • E-Mail